{"id":94,"date":"2020-01-17T18:14:52","date_gmt":"2020-01-17T17:14:52","guid":{"rendered":"http:\/\/s-e-krause.de\/?page_id=94"},"modified":"2020-01-17T18:16:27","modified_gmt":"2020-01-17T17:16:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/s-e-krause.de\/?page_id=94","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h4>\n<p><b>1.Allgemeines<\/b><br \/>\nAllen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Bei abweichenden oder erg\u00e4nzenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechenden Gesch\u00e4ftsbedingungen, ist eine ausdr\u00fcckliche, schriftliche Zustimmung von der Software Entwicklung Krause (sek) erforderlich. Alle Bestellungen und Auftr\u00e4ge sowie etwaige besondere Zusicherungen von sek bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch sek. Auf diese Form kann nur auf Grund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden.<\/p>\n<p><b>2.Angebot und Vertragsabschluss<\/b><br \/>\nAngebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zu Stande. Erfolgt unsere Leistung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbest\u00e4tigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Projektt\u00e4tigkeit der Software Entwicklung Krause oder der Warenlieferung zustande.<\/p>\n<p><b>3.Preis<\/b><br \/>\nDie Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise ab Walzbachtal, zuz\u00fcglich Versandkosten. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. sek ist berechtigt, im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr bei F\u00e4lligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.<\/p>\n<p><b>4.Liefertermine<\/b><br \/>\nLiefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom K\u00e4ufer und von sek im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zur\u00fcckzuf\u00fchren, die au\u00dferhalb des Einflusses von sek liegen, so verl\u00e4ngert sich die Frist entsprechend. sek ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem K\u00e4ufer und sek \u00fcber die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. Etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen versp\u00e4teter Lieferung oder Leistung beschr\u00e4nken sich f\u00fcr die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v. H., maximal jedoch auf 5 % des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung \u00fcbernimmt sek bei Lieferverz\u00f6gerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet wird. sek ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuf\u00fchren. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten entsprechend.<\/p>\n<p><b>5.Eigentumsvorbehalt <\/b><br \/>\nsek beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erf\u00fcllung aller, auch k\u00fcnftiger (Saldo-) Forderungen vor.<\/p>\n<p><b>6.Abnahme<\/b><br \/>\nDie Abnahme der Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchf\u00fchrung der Funktionspr\u00fcfung. Soweit sek die Produkte vereinbarungsgem\u00e4\u00df installiert, wird die Funktionspr\u00fcfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von sek durchgef\u00fchrt. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, an der Funktionspr\u00fcfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionspr\u00fcfung teilt sek dem K\u00e4ufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten f\u00fchrt sek die Funktionspr\u00fcfung im Rahmen der Endkontrolle durch; hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der K\u00e4ufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n<p><b>7.Gew\u00e4hrleistung<\/b><br \/>\nsek gew\u00e4hrleistet, da\u00df die Software mit den von sek in der zugeh\u00f6rigen Programmdokumentation aufgef\u00fchrten Spezifikationen \u00fcbereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der v\u00f6llige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht m\u00f6glich. Die Verantwortung f\u00fcr die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. sek wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung nicht nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, berichtigen, und zwar nach Wahl von sek und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der K\u00e4ufer gew\u00e4hrt sek die zur etwaigen M\u00e4ngelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der K\u00e4ufer diese, ist sek von der Gew\u00e4hrleistung befreit. Jegliche Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der K\u00e4ufer oder ein Dritter ohne Zustimmung von sek Produkte ver\u00e4ndert hat. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt grunds\u00e4tzlich mit der Ablieferung der Produkte beim K\u00e4ufer. Werden die Produkte von sek installiert, beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft. F\u00fcr Softwareupdates und Telefonservice muss nach Installation ein Software-Wartungsvertrag abgeschlossen werden.<\/p>\n<p><b>8.Schadenersatzanspr\u00fcche<\/b><br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche gegen sek sowie ihre Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch f\u00fcr indirekte und Folgesch\u00e4den, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. sek haftet nicht f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sek deren Vernichtung grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht und der K\u00e4ufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden k\u00f6nnen. Soweit Schadenersatzanspr\u00fcche gegen sek, ihre Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verj\u00e4hren diese binnen eines Jahres nach Ablieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.<\/p>\n<p><b>9.Software <\/b><br \/>\nAn sek-Software, Fremdsoftware (Software, die von einem von sek unabh\u00e4ngigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugeh\u00f6rigen Dokumentationen und nachtr\u00e4glichen Erg\u00e4nzungen wird dem K\u00e4ufer ein nicht ausschlie\u00dfliches und nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, f\u00fcr die die Software geliefert wird, einger\u00e4umt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien und nachtr\u00e4glichen Erg\u00e4nzungen bleiben bei sek bzw. dem Software-Lieferanten). Der K\u00e4ufer hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne seks vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zug\u00e4nglich sind. Kopien d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend. Die \u00dcberlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom K\u00e4ufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbest\u00e4tigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachtr\u00e4glichen Erg\u00e4nzungen als erteilt.<\/p>\n<p><b>10.Sonstiges<\/b><br \/>\nDer K\u00e4ufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von sek \u00fcbertragen. Gegen Anspr\u00fcche von sek kann er nur dann aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren \u00fcbrigen Teilen g\u00fcltig. Erf\u00fcllungsort ist Walzbachtal. Gerichtsstand f\u00fcr alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Anspr\u00fcche ist Walzbachtal, sofern der K\u00e4ufer Vollkaufmann ist. sek ist daneben berechtigt, Anspr\u00fcche bei dem f\u00fcr den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des K\u00e4ufers zust\u00e4ndigen Gericht geltend zu machen. Bei Streitigkeiten findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<\/p>\n<p>Stand 1.1.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Bei abweichenden oder erg\u00e4nzenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechenden Gesch\u00e4ftsbedingungen, ist eine ausdr\u00fcckliche, schriftliche Zustimmung von der Software Entwicklung Krause (sek) erforderlich. 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